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Steuerhebesätze der Realsteuern

Die Hebesätze der Realsteuern werden durch die Haushaltssatzung der Gemeinde Sibbesse ab dem 01.01.2024 neu festgelegt. Die Hebesätze betragen:

1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)   -   440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)   -   440 v. H.

2. Gewerbesteuer   -   420 v. H.

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Gemeinde Sibbesse
Lindenhof 1
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