Steuerhebesätze der Realsteuern
Die Hebesätze der Realsteuern werden durch die Haushaltssatzung der Gemeinde Sibbesse ab dem 01.01.2024 neu festgelegt. Die Hebesätze betragen:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) - 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) - 440 v. H.
2. Gewerbesteuer - 420 v. H.