Schiedswesen
Der Schiedsmann ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus.
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Schiedspersonen der Gemeinde Sibbesse sind:
Schiedsamt Sibbesse 1 (Adenstedt, Grafelde, Sellenstedt, Wrisbergholzen)
Burkhard Holle
Grafelde
Breiter Anger 16
31079 Sibbesse
Tel.: 05065 7227
E-Mail: schiedsamt1@sibbesse.de
Schiedsamt Sibbesse 2 (Eberholzen, Hönze, Möllensen, Sibbesse)
Ellen Osterode-Meyer
Hagen 3
31079 Sibbesse
Tel.: 0173 8006849
E-Mail: schiedsamt2@sibbesse.de
Schiedsamt Sibbesse 3 (Almstedt, Segeste, Petze, Westfeld)
NN
Bei längerer Abwesenheit vertreten sich die Schiedspersonen gegenseitig.
Weiterführende Links:
www.bds-hildesheim.de und www.schiedsamt.de