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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (geplanter, nicht bestätigter Termin)

Auf der Seite der Bundeswahlleiterin wird informiert:

Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.

(Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html)


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