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Grundsteuer B in der Gemeinde Sibbesse – Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die Gemeinde Sibbesse den aufgrund der Grundsteuerreform ab 01.01.2025 geltenden Hebesatz für die Grundsteuer B ermittelt.

Anlass der Grundsteuerreform war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte nicht mehr aktuell ist. Hierdurch sind Grundsteuerbescheide nach altem Recht nur noch bis Ende dieses Jahres zulässig. Bund und Länder mussten eine ab dem Jahr 2025 gültige, neue Form der Berechnung entwickeln. Das Land Niedersachsen hat sich - wie einzelne andere Länder auch - dafür entschieden, durch eigenes Gesetz vom reformierten Grundsteuergesetz des Bundes abzuweichen.

Nach dem im Jahr 2021 verabschiedeten Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) wird die Neubewertung des Grundvermögens (Grundsteuer B) durch das sogenannte Flächen-Lage-Modell vorgenommen. Zur Ermittlung wird als Maßstab zuerst die Grundstücks- und Gebäudeflächengröße sowie deren Nutzung herangezogen. Auf diese wird der Lagefaktor angewendet. Die Berechnung des Lagefaktors basiert im Wesentlichen auf dem Bodenrichtwert. Dabei wird der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zu dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde gesetzt.

In der Gemeinde Sibbesse mussten vor diesem Hintergrund vom Finanzamt Hildesheim-Alfeld das jeweilige Grundvermögen bewertet und der sogenannte „Messbetrag“ neu festgesetzt werden. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag und der Hebesatz der Gemeinde bilden gemeinsam für die einzelne Immobilie die Grundlage für die Höhe der Grundsteuer B.

Die Gemeinde Sibbesse hat auf die Grundstücksbewertung und somit auf die Ermittlung des Messbetrages keinerlei Einfluss. Zuständig dafür und auch für Auskünfte dazu ist ausschließlich das Finanzamt Hildesheim-Alfeld.

Nach dem Willen des niedersächsischen Gesetzgebers sollen die Gemeinden für den Umstellungszeitpunkt 01.01.2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B ermitteln und veröffentlichen.

Trotz der Aufkommensneutralität wird es ab 2025 durch die Reform zwangsläufig zu erheblichen Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Dieses können sowohl Steuerbelastungen als auch Steuerentlastungen sein. Aus der Umstellung des Verfahrens soll sich insgesamt kein höheres Steueraufkommen, also keine Mehreinnahme für die Gemeinde, ergeben. Grundlage ist das im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Grundsteueraufkommen. Das Steueraufkommen der Gemeinde Sibbesse beträgt laut Haushaltsplan 2024 insgesamt 940.600 €. Damit die Gemeinde Sibbesse ab 2025 über Einnahmen aus der Grundsteuer in gleicher Höhe wie 2024 verfügen kann, muss unter Berücksichtigung der vom Finanzamt übermittelten Steuermessbeträge für 2025 der

Hebesatz für die Grundsteuer B von 440 Prozent auf 290 Prozent verringert

werden.


Gemeinde Sibbesse
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